Friedhof:
 
Gestörter Kreislauf - Informationen zur Grabgestaltung
 
Versiegelung auf Friedhöfen mit Folgen:
Der Friedhof ist ein Ort der Trauer und des Gedenkens. Eine möglichst individuelle Grabgestaltung betrachten die Angehörigen der Verstorbenen meistens als Herzensangelegenheit. Doch nicht alles, was gefällt oder auch die Grabpflege erleichtert, ist unproblematisch!
 
Bodenverhältnisse und Umweltrisiken:
Anders als etwa in den USA oder England, wo das ewige Ruherecht gilt, gibt es die Wiederbelegungsregelung nach Ablauf der Ruhefrist auf deutschen Kirch- und Friedhöfen. Das heißt, dass die Ruhefrist (Totenruhe) bis zu dem Zeitpunkt einer Wiederbelegung eines Erdgrabes so bemessen wird, dass die Vererdung des zuvor Bestatteten abgeschlossen sein muss.
 
Das Niedersächsische Bestattungsgesetz sieht als Mindestruhefrist 20 Jahre vor. Jedoch ist dieser Zeitraum stark abhängig von den vorgefundenen Bodenprofilen und dem Einfluss bestimmter Standortbedingungen wie z. B. Bewässerung oder Grababdeckungen.
 
Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Vererdungsprozess ist Sauerstoff. Bei ungenügender Sauerstoffversorgung der Grablage in 1,70 m Tiefe durch schwere Böden (Marsch- und Kleiböden), hochstehendes Grundwasser, aber auch Versiegelungen der Grabstätte durch Ganz- oder Kiesabdeckungen verlängern sich die Vererdungszeiten erheblich - bis hin zur dauerhaften Konservierung des Leichnams.
 
Was nach Ablauf der Ruhefrist nicht vererdet ist, wird auch nach 40 Jahren nicht mehr vererden.
Untersuchungen haben ergeben, dass Grababdeckungen, Kies und Bodenverdichtungen etc. die Vererdung nachhaltig negativ beeinflussen.
 
Gestützt auf diese Untersuchungen gehen immer mehr Friedhofsträger dazu über, die Gestaltungsfreiheit der Grabstätten diesbezüglich einzuschränken, um die Rahmenbedingungen für eine natürliche Vererdung zu optimieren. Dies kann aber nur durch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der Bestatter und Steinmetze zu dieser Thematik erreicht werden.
 
Der Niedersächsische Landesinnungsmeister der Bildhauer und Steinmetze, Helmut Steinbach, bestätigt dies: "Wir unterstützen das und vermeiden aus den genannten Gründen Kies- oder Ganzabdeckung auf Grabstätten."
 
Rechtlicher Rahmen:
Die Umweltschutzgesetze gelten auch für Friedhöfe. Die Friedhofsträger (Kommunen und Kirchengemeinden) haben auf die entsprechenden Auflagen zu achten.
 
Die Vererdung wird im Wesentlichen durch die Bodenverhältnisse bestimmt. Sie verläuft am schnellsten in trockenen, gut durchlüfteten Böden. Undurchlässige Böden, ein hoher Grundwasserspiegel oder Stauwasser erschweren dies entscheidend.
 
Gestützt auf wissenschaftliche Untersuchungen sehen sich viele Friedhofsträger bestätigt, Folienabdeckungen, Kiesbeete, Teil- und Grenzabdeckungen auf Grabstätten zu untersagen.
 
Um auch zukünftigen Generationen das Bestatten in Familiengräbern zu ermöglichen, sollten erkannte negative Einflussfaktoren vermieden werden. Dies verlangt auch gezielte Maßnahmen für eine für alle vertretbare Friedhofsnutzung.
 
 
Alternativen:
Die Zeit, sich intensiv um eine Grabstätte zu kümmern, können immer weniger Menschen aus gesundheitlichen oder berufsbedingten Gründen aufbringen.
 
Besonders berufstätige, ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen sind nur selten dazu in der Lage, die Grabstätte eines Verstorbenen in regelmäßigen Abständen zu pflegen. In einigen Fällen gibt es keine Angehörigen mehr oder man hat den Wunsch, seine Angehörigen schon zu Lebzeiten von der Pflicht der Grabpflege zu entbinden oder diese zu entlasten.
 
Das ist nachvollziehbar, aber es gibt gute Alternativen zu Ganzabdeckungen und Kiesbeeten auf Grabstätten. Gerne steht Ihnen der zuständige Friedhofsgärtner oder die zuständige Friedhofsverwaltung beratend zur Seite.
 
Rindenmulch als Alternative zum Kies:
Rindenmulch zeichnet sich gegenüber dem Kies durch folgende Eigenschaften aus:
 
- Luftdurchlässig
- Bodenverbesserung
- Schützt vor Austrocknen
- Hilft gegen Erosion
- Temperaturenregulierung Sommer wie Winter
- Düngung
 
Quelle: Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
 
 
 
 
Copyright © 2019  Ev.-Lith. Kirche Elisabethfehn
E-Mail:  info@kirche-efehn.de
Kirchengemeinde Elisabethfehn